ELEKTRO KNÖPFLE
Herzlich Willkommen
Wir begrüßen Sie auf der Website von Elektro Knöpfle, Ihrem Elektrofachbetrieb, Fachhändler und Partner für Elektro- und Informationstechnik in Mittelneufnach. Als inhabergeführter Elektromeisterbetrieb stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und sind dabei in der Lage, flexibel und individuell auf Ihre Spezialwünsche einzugehen.
Wir bieten unseren Kunden gute Beratung, Qualität und Leistungen in den Bereichen Elektroinstallationen, Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Satellitentechnik, Photovoltaik, Datennetzwerk-Technik, Telekommunikationsanlagen, Sicherheitstechnik, einen firmeneigenen Kundendienst sowie Pünktlichkeit in der Ausführung. Dies ist ein Prinzip, mit dem wir schon seit vielen Jahren Erfolge und zufriedene Kunden vorweisen können.
Darüber hinaus sind wir ein zugelassener Kundendienst für Fachhandelsprodukte der Firma Miele. Unser Betrieb ist zertifiziert nach dem “E-Check” der Elektro-Innung und ein erfolgreicher Ausbildungsbetrieb.
UNSERE LEISTUNGEN
AUSZÜGE AUS UNSEREN
REFERENZEN
Unsere Öffnungszeiten
Montag - Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Montag - Freitag | 13:00 - 18:00 Uhr |
Samstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Fragen - Antworten
Der E-CHECK ist die anerkannte, normengerechte Prüfung aller elektrischer Anlagen und Geräte im Haus. Beim E-CHECK wird geprüft, ob sich die Anlagen und Geräte im ordnungsgemäßen Zustand im Sinne der jeweils geltenden VDE-Bestimmungen befinden. Ist dies der Fall, wird der einwandfreie Zustand durch die E-CHECK Prüfplakette bestätigt. Der Zustand der Anlagen und Geräte wird darüber hinaus in einem detaillierten Prüfprotokoll dokumentiert. Hier werden auch zu behebende Mängel aufgezeichnet.
Smart Home dient als Oberbegriff für technische Verfahren und Systeme in Wohnräumen und -häusern, in deren Mittelpunkt eine Erhöhung von Wohn- und Lebensqualität, Sicherheit und effizienter Energienutzung auf Basis vernetzter und fernsteuerbarer Geräte und Installationen sowie automatisierbarer Abläufe steht.
Unter diesen Begriff fällt sowohl die Vernetzung von Haustechnik und Haushaltsgeräten (zum Beispiel Lampen, Jalousien, Heizung, aber auch Herd, Kühlschrank und Waschmaschine), als auch die Vernetzung von Komponenten der Unterhaltungselektronik (etwa die zentrale Speicherung und heimweite Nutzung von Video- und Audio-Inhalten).
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG2) bildet die Grundlage für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten in Deutschland.
Ab dem Inkrafttreten des neuen ElektroG2 werden Wiederverkäufer mit Ladenflächen (Einzelhandel) bzw. Lagerflächen von 400 m² oder mehr verpflichtet, bestimmte Elektro(nik)altgeräte zurückzunehmen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Lokale Einzelhändler müssen die Rücknahme im Laden oder “in unmittelbarer Nähe” (§ 17 (1) 2. ElektroG2) ermöglichen, Direktvertreiber wie Internet-Shops oder TV-Shopping-Anbieter müssen “Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung des jeweiligen Endnutzers” (ebd.) schaffen.
Bei der Rückgabe gibt es zwei mögliche Szenarien:
1. „1~1“-Rücknahme: Der Kunde kauft ein Neugerät und gibt im Tausch ein ähnliches Altgerät zurück. Neues und altes Elektro(nik)gerät müssen “im Wesentlichen die gleichen Funktionen” aufweisen und sich in der gleichen Geräteart nach Definition durch des Elektrogesetzes befinden.
2. „0:1“-Rücknahme: Die Rückgabe von kleinen Altgeräten mit maximalen Abmessungen von 25 cm darf bei großen Einzelhändlern und Direktvertreibern nicht vom Kauf eines Neugerätes abhängig gemacht werden, d.h., die Entsorgung solcher Altprodukte ist dort jederzeit kostenfrei möglich.
Entfallen sind im Zuge der Präzisierung des neuen ElektroG2 übrigens jegliche Rücknahmeverpflichtungen für Händler oder Direktvertreiber mit Laden- bzw. Lagerflächen kleiner als 400 m². Diese dürfen Elektro(nik)altgeräte jedoch weiterhin freiwillig zur Entsorgung entgegennehmen. Fragen Sie bei uns an. Hier können Sie weitere Infos nachlesen (http://www.elektrogesetz.de/ruecknahme-handel/)